Kosten & Preise

Entrümpelung von der Steuer absetzen: Was geht?

6 Min. LesezeitAktualisiert am 02.08.2026

Ja, unter Umständen: Für eine Entrümpelung im eigenen, selbst genutzten Haushalt lassen sich die Arbeitskosten häufig als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG absetzen – in der Regel 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material- und reine Entsorgungsgebühren zählen dabei meist nicht. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Was ist absetzbar – und was nicht?

  • Absetzbar sind in der Regel die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (der Lohnanteil).
  • Nicht absetzbar sind meist Materialkosten und reine Deponie-/Entsorgungsgebühren.
  • Es zählt der Anteil, der auf Ihren eigenen Haushalt entfällt.
  • Als haushaltsnahe Dienstleistung gelten oft 20 Prozent der Kosten, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Es muss eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil vorliegen.
  • Die Zahlung muss unbar erfolgen (Überweisung) – Barzahlung wird nicht anerkannt.
  • Die Leistung muss in Ihrem selbst genutzten Haushalt erbracht werden.

Sonderfall: leerstehende Wohnung oder Nachlass

Bei der Auflösung einer leerstehenden Wohnung oder eines Nachlasses, in dem niemand mehr wohnt, ist die Absetzbarkeit oft eingeschränkt oder nicht gegeben, weil es sich nicht um Ihren eigenen bewohnten Haushalt handelt. Hier lohnt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater besonders.

Unser Tipp

Wir stellen Ihnen selbstverständlich eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil aus, damit Sie die steuerliche Anrechnung prüfen können. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich absetzen?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind in der Regel 20 Prozent der Arbeitskosten im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen absetzbar. Maßgeblich ist Ihr Einzelfall – fragen Sie Ihren Steuerberater.

Muss ich unbedingt per Überweisung zahlen?

Für die steuerliche Anerkennung ja. Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen mit Rechnung an, keine Barzahlung.

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